Arzt
Die SIEMAG BKK unterstützt Sie im Krankheitsfall.
Entscheiden Sie selbst, wem Sie Ihr Vertrauen schenken: Bei uns können Sie alle anerkannten medizinischen Behandlungs- und Heilmethoden beim Vertragsarzt (Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten) Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Bundesweit. Erfahren Sie hier mehr über Leistungen beim Arzt, die Sie bei der SIEMAG BKK erhalten.
Interesse? Fragen? Einfach anrufen.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Ihren Fragen. Folgende Ansprechpartner können Sie anrufen, wenn es um Krankeit, ärztliche Behandlung, Osteopathie und alternative Metoden, Arzneimittel usw. geht . Bei speziellen Aspekten verbinden wir Sie auch gerne mit dem passenden Fachberater:
Die wichtigsten Arztleistungen der SIEMAG BKK im Überblick
Mit Ihrer Gesundheitskarte haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten). Unsere Versicherten erhalten alle anerkannten medizinischen Behandlungs- und Heilmethoden zeitlich unbegrenzt (einschl. Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und jährlicher Test für Frauen auf Chlamydien bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr).
BKK Arztfinder öffnen und den passenden Arzt in Ihrer Nähe finden
Für den Fall, dass Sie ärztliche Beratung außerhalb der normalen Arzt-Sprechstunden benötigen, nutzen Sie die
Beratungsnummer 116 117
- funktioniert ohne Vorwahl
- gilt deutschlandweit
- kostenlos (sowohl Festnetz als auch Mobilfunk)
- Auskunft über Bereitschaftspraxen in Ihrer Nähe
Weitere Informationen auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienst
Die SIEMAG BKK bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket und die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen:
Wahltarife mit Vorteilen bei medizinischer Behandlung
- Integrierte Versorgung
- Hausarztzentrierte Versorgung
- Strukturierte Behandlungsprogramme BKK MedPlus
Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
Mit unserer BKK genießen Sie und Ihre Familie eine umfassende Versicherung. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen ergänzen – mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a. G., z.B. für Arztleistungen oder Absicherung im Krankheitsfall.
Zusatzversicherung für erweiterte medinische Leistungen:
- alternative Heilmethoden
- Krankentagegeld
Unsere Versicherten können jetzt bis zu sechs Mal im Jahr die Behandlung bei einem Osteopathen (sofern er Mitglied im Berufsverband der Osteopathen ist oder eine entsprechende Ausbildung hat) wählen. Die SIEMAG BKK erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages (60 Euro pro Sitzung maximal). Ärztliche Verordnung und Originalrechnung genügen.
Diese Leistung ist Teil unserer Zusatzleistungen, welche unsere Kunden kostenfrei erhalten.
Mehr Infos zu unseren Zusatzleistungen
Unsere BKK leistet im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch Körperakupunktur mit Nadeln (ohne elektrische Stimulation) bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. Eine erneute Behandlung ist nach zwölf Monaten möglich.
Unter dem Namen BKK MedPlus bietet die SIEMAG BKK den chronisch kranken Versicherten Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung an.
Verfügbar sind die Programme für Patienten mit der Diagnose:
- Diabetes Typ 1 und 2 (Zuckerkrankheit)
- Brustkrebs
- koronare Herzkrankheit
- Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankung
Fragen Sie bei Interesse direkt bei uns nach.
Fahr- und Transportkosten werden übernommen bei stationären Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Dialyse usw.) oder wenn Fahrten eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z. B. ambulante Operationen).
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Genehmigung unserer BKK übernommen werden.
Über die medizinische Untersuchung hinaus kann der Arzt Ihnen bessere Diagnose-Methoden oder Zusatzleistungen anbieten (z.B. einen Sport-Check oder spezielle Ultraschall-Untersuchungen). Für viele dieser so genannten IGEL-Leistungen dürfen wir als Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Fragen Sie bei Ihrem Arzt darum vor einer Behandlung gezielt nach, damit Sie die "Extras" am Ende nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Online über kostenpflichtige Leistungen informieren
Auf der Informationsseite "IGeL-Monitor" finden Sie detaillierte Informationen und eine gute Übersicht:
Kostenübernahme bis 18 Jahre
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Mehrstärken-, Gleitsicht- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser).
Kostenübernahme bei schwerer Sehbeeinträchtigung
Ohne Altersbegrenzung werden Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde bzw. therapeutische Sehhilfen bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise.
Verordnungsfähige Medikamente
Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen Medikamenten für Sie aus.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Empfängnisverhütende Mittel
Pille, Spirale usw. werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt.
Zuzahlungen für Medikamente und zuzahlungsfreie Alternativen
Verordnet Ihr Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festbetragspreis, müssten Sie neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten tragen.
Fragen Sie uns nach Alternativen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln.
Versicherte leisten Zuzahlungen (u. a. Arzneimittel, Krankenhausbehandlung) während eines Kalenderjahres nur bis zur individuellen Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Chronisch Kranke erhalten Reduzierung
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Jahr in Dauerbehandlung sind, gilt eine Grenze von 1 %.
Befreiungsausweis für Zuzahlungen
Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine vorzeitige Erstattung und ggf. Befreiung für den Rest des Jahres möglich (gilt entsprechend bei Vorauszahlung der zu leistenden Zuzahlungen für das Kalenderjahr).
Ein "Befreiungsausweis" sichert Ihnen dann die Befreiung von Zuzahlungen. Bitte legen Sie ihn beim Arzt und bei unseren Vertragspartnern vor.
Wenn Versicherte der SIEMAG BKK keinen zeitnahen Termin bei einem zugelassenen Therapeuten bekommen, kann auch ein nicht zugelassener Leistungserbringer für eine Behandlung gewählt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich im Einzelfall vor Beginn der Behandlung über die Details zu informieren.
Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z. B. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger.
Willkommen in der VIP-Gesundheitslounge

Bei uns sind Sie von Anfang an ein Gesundheits-VIP, denn wir verwöhnen Ihre Gesundheit in unserer VIP-Lounge mit exklusiven Premiumleistungen – ganz ohne Extrakosten. Lehnen Sie sich zurück und …