Zähne
Jederzeit gut lachen.
Saubere Zähne und ein strahlendes Lächeln. Damit Sie immer gut lachen haben, unterstützen wir Sie mit umfangreichen Zahnleistungen von Vorsorgemaßnahmen, über die Behandlung beim Zahnarzt und Kieferorthopäden bis hin zur Zahnreparatur und Zahnersatz.
Interesse? Fragen? Einfach anrufen.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Ihren Fragen. Folgende Ansprechpartner können Sie zu allen Fragen rund um Zahngesundheit und Zahnbehandlung anrufen. Bei speziellen Aspekten verbinden wir Sie gerne mit dem passenden Fachberater:
Die wichtigsten Zahnleistungen der SIEMAG BKK im Überblick
Saubere Zähne und ein strahlendes Lächeln gehören zusammen. Lassen Sie Ihre Zähne durch einen Zahnarzt fachgerecht reinigen. Wir erstatten Ihnen 80 Prozent der Kosten, bis zu 50 Euro im Jahr.
Diese Zusatzleistung erhalten unsere Kunden kostenfrei.
Mehr Infos zu unseren Zusatzleistungen
Wenn die Zähne feine Risse haben finden Speisereste und Bakterien einen optimalen Lebensraum. Davor schützt die „Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren“ (Zähne Nr. 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44 und 45). Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Nach Vorlage der Rechnung erstatten wir 80 Prozent (bis zu 50 Euro im Jahr).
Chirurgische Entfernung von Zähnen bei vollem Bewusstsein? Das muss nicht sein: Wir übernehmen die Kosten für die Anästhesie (Vollnarkose) in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal bis 100 Euro im Jahr.
Diese Leistung ist Teil unserer Zusatzleistungen, welche unsere Kunden kostenfrei erhalten.
Mehr Infos zu unseren Zusatzleistungen
Mit der SIEMAG BKK genießen Sie und Ihre Familie eine umfassende Versicherung. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen ergänzen – mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a. G., z. B. auch beim Zahnarzt:
- (höhere) Zuschüsse zum Zahnersatz
Unsere BKK leistet befundbezogene Festzuschüsse zu Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen). Dazu zählen auch Suprakonstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in besonderen zahnmedizinischen Ausnahmen).
Die kieferorthopädische Behandlung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.
Willkommen in der VIP-Gesundheitslounge

Bei uns sind Sie von Anfang an ein Gesundheits-VIP, denn wir verwöhnen Ihre Gesundheit in unserer VIP-Lounge mit exklusiven Premiumleistungen – ganz ohne Extrakosten. Lehnen Sie sich zurück und …